Betreuungsvertrag
Betreuungsvertrag über Grundleistungen des Betreuten Wohnens gemäß der Vereinbarungen über die Förderung von Altenwohnungen zwischen der Müller GmbH, Ahlhorner Straße 48, 27793 Wildeshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Müller oder dessen Beauftragten und Frau/Herrn (Vorname, Nachname Mieter/in), im folgenden Vertragspartner genannt, wird als Grundlage der Betreuung folgender Vertrag geschlossen:
Grundsatz
Der Betreuungsvertrag soll dazu beitragen, dem Vertragspartner einen Lebensbereich zu sichern, innerhalb dessen die Erhaltung seiner Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gewährleistet ist. Dazu sollen ihm Hilfen unterschiedlicher Art gegeben werden, jedoch nur insoweit, als er dazu selbstbestimmt und erkennbar Bedarf anmeldet. Die Betreuung durch die Firma Müller GmbH wird als eine von außen kommende Hilfe wirksam. Diese Hilfe ist institutionell und organisatorisch an das Senioren-Service-Büro, Ahlhorner Str. 48, 27793 Wildeshausen angeschlossen.
Vertragszweck
Die Fa. Müller GmbH stellt im Rahmen des Betreuungsvertrages in der Wohnanlage (Name der Wohnanlage) sicher, dass die erforderlichen Betreuungs- und Versorgungsleistungen nach Maßgabe des Punktes 3 zeitgerecht erbracht werden.
Leistungsangebot
Im Rahmen des Entgeltes gemäß Punkt 4 werden folgende Betreuungs- und Versorgungsleistungen gewährleistet : · einmal wöchentlich Besuch durch eine(n) qualifizierte(n) Mietarbeiter(in) der Firma Müller zwecks Mithilfe bei Verwaltungsangelegenheiten, Auskunft und Beratung in Fragen des täglichen Lebens und individueller Hilfestellungen, · Vermittlung und Koordination von Freizeitangeboten und kulturellen Veranstaltungen · Herstellungen von Leistungenn im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, auch zu Verbänden und Organisationen besonders der Seniorenarbeit · Vermittlung von sonstigen ambulanten Dienstleistungen, bis hin zur täglichen Hilfe und Pflege. · Beratung und Vermittlung sowie schnelle Hilfe und Erreichbarkeit des Senioren-Service-Büros in dringenden Fällen sind über eine Notrufanlage rund im die Uhr gewährleistet. · Im Falle einer Erkrankung kann durch das Senioren-Service-Büro die pflegerische Erstversorgung, z.B. durch verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Anweisung; auf Wunsch die Benachrichtigung des Arztes und der Angehörigen; die Arztbegleitung, sowie die Besorgung von kleineren Einkäufen und Medikamenten durchgeführt werden. Ferner bietet dieses Büro die Vermittlung pflegerischer Betreuung an. Weitere Dienstleistungen, z.B. der Haushaltsführung - mit Ausnahme der pflegerischen Erstversorgung (siehe letzte Aufzählung) - sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Sie können jedoch auf Wunsch des Vertragspartners im Rahmen vorhandener Möglichkeiten von der Fa. Müller vermittelt werden. Das individuelle Leistungsangebot ermöglicht es dem Vertragspartner, insbesondere aktivierende Betreuungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Betreuungsentgelt
Das Betreuungsentgelt beträgt : z.Zt. monatlich 60 Euro bei Betreuung von 1 Person im Haushalt z.Zt. monatlich 90 Euro bei Betreuung von 2 Personen im Haushalt · Eine Erhöhung darf nur nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen oder Richtwerte zu Anfang eines Jahres unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen erfolgen. Eine Erhöhung ist begründet, wenn die entsprechenden Personal- und Sachkosten nicht mehr durch das Betreuungsentgelt abgedeckt werden. · Das monatliche Entgelt ist als Pauschale für die Grundleistungen des Betreuten Wohnens während der Dauer des Mietverhältnisses zu entrichten. Das monatliche Entgelt ist durch Lastschriftverfahren auf das Konto xxx xxx xxx der Fa. Müller GmbH bei der LzO Wildeshausen BLZ 280 501 00 zu entrichten.
Inkrafttreten/Kündigung
Das vorstehende Vertragsverhältnis beginnt und endet gleichzeitig mit dem Mietvertrag vom xx.xx.200x. · Das Vertragsverhältnis endet mit Kündigung des Mietvertrages oder Übersiedlung in ein Pflegeheim. In diesen Fällen kann der Vertrag während des laufenden Monats zum Monatsende gekündigt werden. · Von diesem Vertrag abweichende weitergehende Regelungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. · Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
Wildeshausen, den __.__.200_
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Unterschrift Geschäftsführer/Beauftragter
Wildeshausen, den __.__.200_
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Unterschrift Vertragspartner