Voraussetzungen
Bei den Wohnungen handelt es sich um öffentlich geförderte Wohnungen. Der Vermieter unterliegt daher bei Erstellung und Vermietung der Wohnungen gewissen Verpflichtungen.
So dürfen die Wohnungen nur an sogenannte "Altersrentner" (Personen ab einem Lebensalter von mindestens 60 Jahren mit Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein) vermietet werden.
Ferner unterliegen die geförderten Wohnungen einer Sozialbindung von 25 Jahren und dürfen vom Vermieter innerhalb dieses Zeitraumes nicht zu anderen Zwecken genutzt werden.
Unabdingbare Voraussetzung ist weiterhin, dass die Grundleistungen des Betreuten Wohnens in der Wohnanlage erbracht werden und dass diese Versorgung langfristig gesichert ist.